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DIENSTLEISTER FÜR DEN EIGENTÜMER


Wir übernehmen für Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft alle kaufmännisch, technisch und rechtlich erforderlichen Verwaltungsaufgaben und bieten darüber hinaus einen umfangreichen Service.

Ziel dieser verantwortungsvollen Aufgabe ist die Pflege und Sicherung des Wertes der Immobilien. Dabei liegt uns der Kontakt mit Beiräten, Eigentümern und Haumeistern ebenso am Herzen wie die regelmäßige Präsenz in den Wohnanlagen. Denn nur wenn wir Sie und Ihre Immobilie kennen, können wir unseren Verwaltungsauftrag zu Ihrer vollsten Zufriedenheit erledigen.

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HAUS-TREU-SÜD
Tel.: 089 / 673695-0
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GESCHÄFTSZEITEN:
Mo - Do:
 
08.30 - 12.00 Uhr
 
 
14.00 - 16.00 Uhr
Fr:
 
08.30 - 12.00 Uhr

WENN SIE SICH ALS KAPITALANLEGER
ENTSPANNT ZURÜCK LEHNEN MÖCHTEN


Wohneigentumsverwaltung ist Vermögensverwaltung und gehört in die Hände von Fachleuten. Dies gilt natürlich auch für das Sondereigentum. Gerade für Kapitalanleger ist deshalb eine kompetente Hausverwaltung entlastend und bietet Sicherheit. Als Sondereigentumsverwalter bieten wir Ihnen den ganzheitlichen Service von Vermietung, Vertragsabschlüsse, Korrespondenz und Buchhaltung bis hin zu Renovierungsmaßnahmen. Wir übernehmen alle Aufgaben einer Mieterverwaltung und vertreten Sie, falls gewünscht, in der Eigentümergemeinschaft.

AUSZÜGE AUS UNSEREM LEISTUNGSKATALOG

FÜR DIE WEG VERWALTUNG


Allgemeines:
  • Feste Sprechzeiten und damit garantierte Erreichbarkeit
  • QM-gestützte Daten-/Stammdatenpflege und Aufbewahrung der Verwaltungsakten
  • Schützen aller EDV-technisch erfassten Daten gegen Datenverlust und unberechtigten Zugriffen Dritter
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat und Hausmeister
Eigentümerversammlung:
  • Durchführung und Leitung der jährlichen Eigentümerversammlung
  • Aufstellung der Tagesordnung mit ausführlichen Erläuterungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
  • Erstellung der entsprechenden Ergebnisprotokolle, Einholung der Unterschriften (bei Bedarf mit Unterschriftsbeglaubigung) und Versendung der Niederschriften an alle Wohnungseigentümer
  • Führung der Beschluss-Sammlung gemäß § 24 Abs. 7 WEG
  • Umgehende organisatorische Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer
Rechnungswesen:
  • Eröffnung und Führung sämtlicher Konten und Depots
  • Sachliche und rechnerische Prüfung sowie Abwicklung aller Zahlungen, einschl. Erfassung der steuerlich begünstigten Kosten gem. § 35 a EStG.
  • Überwachung aller Zahlungsein- und Ausgänge einschließlich Einzug der von den Eigentümern zu zahlenden Gebühren per Lastschrift.
  • Verwaltung der Rücklagen
  • Erstellung der jährlichen Wohngeld-Jahresabrechnung
  • Aufstellung des jährlichen Wirtschaftsplans
  • Einrichten und Führen der vorschriftsmäßigen Lohnbuchhaltung für Hausmeister, Reinigungskräfte oder  sonstige Beschäftigte der Eigentümergemeinschaft einschließlich der Übermittlung der steuer und sozialversicherungsrechtlichen Datensätze an die zuständigen Stellen
Gebäudemanagement:
  • Auswahl der geeigneten Versicherung, Abwicklung von Schadensfällen
  • Vertragsverhandlungen mit Ver- und Entsorgungsunternehmen, Versicherungen und Handwerksfirmen.
  • Überprüfung aller für die Gebäudebewirtschaftung abgeschlossenen Verträge in Bezug auf Vertragsverbesserungen und Kosteneinsparungsmöglichkeiten.
  • Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung und Pflichten der Eigentümer
  • Erstellen eines Leistungsverzeichnisses Hausmeister- und Reinigungsdienste
  • Sicherheitstechnische Schulung mit Unterweisung für Hausmeister- und Reinigungsdienste
  • Überwachung von Verträgen/Anstellungsverträge einschließlich Führung von Vertragsverhandlungen
  • Veranlassung von vorgeschriebenen Prüfungen von Sicherheitseinrichtungen
  • Einholung von Kostenvoranschlägen und Angeboten für Handwerkerleistungen und Wartungs- und Prüfverträge, sowie deren Beauftragung und Überwachung
  • Überwachung des baulichen und technischen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Veranlassung aller für die laufende Instandhaltung und Instandsetzung erforderlichen Maßnahmen
  • Aufstellung eines mittel- und/oder langfristigen Sanierungsplanes
  • Planung und Ausschreibung für erforderliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen /
    Sanierungsmaßnahmen
  • Durchführung von Vertragsverhandlungen, Vergabeverhandlungen und Abschluss von Verträgen
  • Koordinierung der für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung einschließlich
    Sanierungsmaßnahmen erforderlichen Maßnahmen.
  • Rüge von Gewährleistungsmängeln innerhalb der Gewährleistungsfrist
Juristische Verwaltung:
  • Prüfung von Anträgen zur Eigentümerversammlung durch Sondereigentümer
  • Beratung, Vorbereitung, Abschluss und Überwachung von Mietverträgen über Teile des gemeinschaftlichen Eigentums sowie deren Kündigung 
  • Außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen
  • Beauftragung eines Rechtsanwalts und Führung des Schriftverkehrs
  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft bei Verfahren vor dem Wohnungseigentumsgericht, bei zivil  rechtlichen Verfahren und öffentlich-rechtlichen Verfahren
  • Erstellen von Vertragsentwürfen
  • Beantragung von Zwangssicherungshypotheken oder sonstigen Rechten der Gemeinschaft im Grundbuch, einschließlich Abgabe einer Löschungsbewilligung nach Erledigung.